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Was ist eigentlich ...

  • Confirmed Opt-In: Wenn ein Interessent Ihren Newsletter erstmalig abonniert, wird zur Bestätigung eine E-Mail an ihn geschickt. Sie sollten direkt einen Abmeldelink hinterlegen, falls sich jemand einen Scherz mit einer fremden E-Mail-Adresse erlaubt hat.
  • Double Opt-In: Nach der Anmeldung wird dem Interessenten eine E-Mail zugeschickt, in der eine vorbereitete Bestätigung als Link enthalten ist. Erst wenn der Empfänger diesen Link anklickt, erhält er den Newsletter regelmäßig. Damit verhindern Sie, dass jemand fremde E-Mail-Adressen auf der Anmeldeseite einträgt und dass fehlerhafte E-Mail-Adressen verwendet werden.
  • Opt-Out: Der Interessent stimmt hier der Zustellung von Werbe-Mails zu, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht. Der VIII. Zivilsenat des BGH hat in einem Urteil im Juli 2008 eine solche Regelung für E-Mail und SMS als nicht verbraucherfreundlich angesehen und für unzulässig erklärt.

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