Arctur Internet Consulting , Stephan Link & Dr. Peter Frahm GbR

1. Arctur Internet Consulting Consulting führt Abwicklung der Präsentation im Internet im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch.

2. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftrag spezifizierten Lieferungen und Leistungen von Arctur Internet Consulting , insbesondere die Entwicklung, Erstellung und der Betrieb von Online Datenbanken für verschiedenste Themenbereiche, die Erstellung von Online-Shops und die Erstellung von Homepages für den Internetauftritt.

3. Alle Angebote von Arctur Internet Consulting Consulting sind freibleibend. Eine Auftragserteilung durch den Auftraggeber ist für diesen bindend. Ein Vertrag kommt nur durch schriftliche oder durch eMail erfolgte Bestätigung von Arctur Internet Consulting zustande. Dies gilt ebenso für Änderungen oder Ergänzungen.

4. Der Auftraggeber wird Arctur Internet Consulting rechtzeitig vor vereinbarten Terminen das für die Umsetzung des Auftrages erforderliche Material zur Verfügung stellen, wobei die Qualität des zur Verfügung gestellten Materials in inhaltlicher und technischer Sicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt. Es wird insofern als Hauptleistungspflicht des Auftraggebers vereinbart, Arctur Internet Consulting alle vereinbarten und/oder zur Umsetzung des Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen, Informationen, insbesondere Adressdaten, Produkt- und Dienstleistungsdaten, Stichwortverknüpfungen, Texte, Bilder / Grafiken, Videos, Animationen, Sounds, Logos usw. in entsprechend guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Werden diese Daten nicht, verspätet oder in unzureichender Qualität zur Verfügung gestellt oder kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Übergabe der vereinbarten oder erforderlichen Daten nicht innerhalb einer von Arctur Internet Consulting Consulting gesetzten angemessenen Frist nach, ist Arctur Internet Consulting Consulting berechtigt, die Annahme abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber im Auftrag einen bestimmbaren Zeitpunkt zur Ablieferung der notwendigen Daten und Unterlagen zugesagt hat.

5. Der Auftraggeber versichert, daß die Übergabe der für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten an Arctur Internet Consulting Consulting keine Bestimmungen des Datenschutzrechtes verletzt. Die entsprechende Überprüfung der datenschutzrechtlich zulässigen Weitergabe dieser Daten obliegt dem Auftraggeber. Arctur Internet Consulting Consulting ist nicht verpflichtet, einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten zu prüfen. Für Forderungen Dritter, die sich aus der Inanspruchnahme der Leistungen ergeben, übernimmt Arctur Internet Consulting Consulting keine Haftung. Sollte Arctur dennoch von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber Arctur von jeglicher Haftung frei.

6. Nach der Veröffentlichung der Seiten des Auftraggebers im Internet ist dieser gemäß § 640 BGB verpflichtet, die erstellten HTML-Seiten abzunehmen. Hierzu ist das von Arctur Internet Consulting Consulting übergebene Abnahmeprotokoll unterzeichnet innerhalb von 7 Arbeitstagen zurück zusenden. Der Tag der ersten Veröffentlichung wird dem Auftraggeber durch Arctur Internet Consulting Consulting mitgeteilt.

7. Arctur Internet Consulting Consulting ist nicht verpflichtet, die Internet-Seiten des Auftraggebers zu prüfen.

8. Falls ein Verstoß gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten vorliegt, behält sich Arctur Internet Consulting Consulting vor, die Internet-Präsentation des Auftraggebers im Internet vorzunehmen.

9. Für Forderungen Dritter, die sich aus der Präsentation ergeben, übernimmt Arctur Internet Consulting Consulting keine Haftung. Sollte Arctur Internet Consulting Consulting dennoch von Dritten diesbezüglich in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber Arctur Internet Consulting Consulting von jeglicher Haftung frei.

10. Ein Ausschluß der Konkurrenz ist nicht möglich.

11. Fälle höherer Gewalt oder Betriebsstörungen im Geschäftsbetrieb von Arctur Internet Consulting Consulting oder in dem Geschäftsbetrieb von Subunternehmern oder Vorlieferanten berechtigen Arctur Internet Consulting , die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, im Falle nicht zu vertretener Unmöglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, wie z.B.: Energiemangel, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung oder Verfügung, Personalmangel, Datenausfall oder sonstige nicht zu vertretende Störungen an der EDV oder Datenverbindung etc. und ähnliche Ereignisse. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz besteht nicht, Arctur Internet Consulting Consulting verliert nicht den Anspruch auf das vertragliche Entgelt.

12. Die Präsentation wird gemäß der ausgewiesen Preisliste im Internet plaziert.

13. Das mit dem Auftraggeber vereinbarte Entgelt wird nur für die einmalige Erstellung der Unterlagen, Programme, Programmteile, Abbildungen und Daten geleistet. Eine mehrfache Nutzung durch den Auftraggeber ist ohne eine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Arctur Internet Consulting Consulting nicht gestattet.

14. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten, bisherige Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich in € (EUR) und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht als Endpreise ausgewiesen sind.

15. Arctur Internet Consulting Consulting ist berechtigt jederzeit eine Zwischenrechnung zu stellen.

16. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.

17. Die Kündigung von Verträgen ist nach Ende der Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende möglich. Die Kündigungserklärung muß schriftlich bei Arctur Internet Consulting

18. Nach Beendigung der Mindestmietzeit ist Arctur Internet Consulting Consulting berechtigt, die Preise unter Beachtung des § 315 BGB zu ändern. Eine Preisänderung wird Ihnen 3 Monate zuvor schriftlich mitgeteilt.

19. Arctur Internet Consulting Consulting ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder Stundung Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der laufende Auftrag kann bei Zahlungsverzug des Auftraggeber außerordentlich durch Arctur Internet Consulting Consulting gekündigt werden. In diesem Fall ist Arctur Internet Consulting Consulting berechtigt, vom Auftraggeber die auf die verbleibende Mindestmietzeit entfallenen Nutzungsentgelte als Schadensersatz zu verlangen. Darüber hinaus ist Arctur Internet Consulting Consulting berechtigt, die vereinbarte Leistung für die Dauer des Zahlungsverzuges des Auftragnehmers zurück zu behalten.

20. Für die Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.

21. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht.

22. Als Gerichtsort gilt Würzburg / Bayern.

 

Zusätzliche Bestimmungen bei "eMail-Service"-Nutzung

Die nachfolgenden Bestimmungen sind gültiger Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Arctur Internet Consulting , Stephan Link & Dr. Peter Frahm GbR. Unter die nachfolgenden Bestimmungen fallen eMail-Dienstleistungen mit der Newsletterservice-Plattform.


Leistungen

Arctur Internet Consulting Consulting führt für den Auftraggeber eMail-Dienstleistungen durch bzw. stellt dem Auftraggeber die technische Plattform ”Newsletterservice” eines dritten Dienstleisters zur Durchführung von E-Mail-Marketing-Aktionen zur Verfügung.


Preise

Die Preise zur Inanspruchnahme der Leistungen können den individuellen Angeboten entnommen werden.


Nutzungsrechte

Der Auftraggeber darf die Software ausschließlich für eigene Zwecke nutzen. Hierbei bleibt "Newsletterservice" immer Eigentum des dritten Dienstleisters.


Vergütung

Es gelten die im individuellen Angebot "Newsletterservice" aufgeführten Vergütungen. Alle Beträge gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sind Leistungen, die Arctur Internet Consulting Consulting für den Auftraggeber erbringt, nicht im Angebot geregelt, so müssen diese gesondert vereinbart werden.

Arctur Internet Consulting Consulting behält sich Preisanpassungen vor. Diese werden dem Auftraggeber im Fall einer Preiserhöhung mindestens 8 Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.


Gewährleistung

Arctur Internet Consulting Consulting gewährleistet, daß "Newsletterservice" nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Störungen und Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung zu melden; diese Meldung ist mit einer konkreten schriftlichen Fehlerbeschreibung zu verbinden.

Der Auftraggeber stellt Arctur Internet Consulting Consulting alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die der dritte Dienstleister zur Analyse und Beseitigung der Fehler benötigt und wird Arctur Internet Consulting Consulting die im Rahmen seiner Möglichkeiten erforderliche Unterstützung zur Mängelbeseitigung zukommen lassen. Ergibt eine Überprüfung, daß keine Störung oder kein Mangel, den Arctur Internet Consulting Consulting bzw. der dritte Dienstleister zu vertreten hat, vorliegt, so kann Arctur Internet Consulting Consulting eine Aufwandsentschädigung nach den jeweils gültigen Stundensätzen verlangen.


Haftungsbeschränkung

Eine Haftung durch Arctur Internet Consulting Consulting - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Arctur Internet Consulting Consulting beruht. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr von dem Zeitpunkt ab, zu dem der geschädigte Auftraggeber von dem Schaden und den Umständen Kenntnis erhält, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt. Sie verjähren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis innerhalb von zwei Jahren von dem schädigenden Ereignis an.


Höhere Gewalt

Soweit Arctur Internet Consulting Consulting die vereinbarten Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderer, unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Arctur Internet Consulting Consulting keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Sobald die Behinderung oder Unterbrechung wegfällt, hat Arctur Internet Consulting Consulting unter schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Leistungen ohne besondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen.


Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Würzburg. 

Letzte Änderung am 19.12.2008.

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